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Ausgabe 3/2020

KassenabrechnungICD-10-Codes immer passend zu EBM-Nrn. und Verordnungen

23.04.2020
Ausgabe 3/2020
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Per Gesetz sind die Behandlungsdiagnosen auf den Abrechnungsunterlagen, bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie bei Krankenhausbehandlung verschlüsselt nach dem ICD-10-GM (German Modifikation) anzugeben. Bei Überweisungen, Krankenhauseinweisungen, in der Patientendokumentation und in Arztbriefen sind die Diagnosen im Klartext anzugeben, aus Kollegialität können ICD-10-Codes zusätzlich angegeben werden.