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BiopharmazeutikaBiologika und Biosimilars: (Neue) Regelungen des 
G-BA zur Austauschbarkeit seit 01.04.2026 in Kraft

22.04.2026
Ausgabe 2/2026
5 min. Lesedauer

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 beschlossen, einen neuen § 40c in Abschnitt M mit dem Titel „Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken nach § 129 Abs. 1a S. 5 SGB V (Fertigarzneimittel)“ in die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) einzufügen. Der Beschluss des G-BA ist inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 01.04.2026 in Kraft getreten. Die Regelungen definieren die Voraussetzungen, unter denen Apotheken ein ärztlich verordnetes Biologikum durch ein preisgünstiges Produkt ersetzen können bzw. müssen.

StatistikUrologie: Gemeinschaftspraxen steigern Gewinn

22.04.2026
Ausgabe 2/2026
2 min. Lesedauer

Das Statistische Bundesamt hat die Kosten- und Ertragsstatistik von Arztpraxen für das Jahr 2023 veröffentlicht. Daraus ergibt sich ein Rückgang der Reinerträge der urologischen Praxen um 3,2 Prozent, von durchschnittlich 377.000 Euro auf 365.000 Euro. Das ist nahezu ausschließlich auf gesunkene Einnahmen zurückzuführen. Bei den fachgleichen Berufsausübungsgemeinschaften stellt sich die Situation deutlich positiver dar.