VertragsarztrechtFehlende Dokumentation kann Honorar kosten – KV fordert knapp 150.000 Euro Honorar zurück!
Die KVen sind durch § 106a SGB V zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen der Abrechnungen von Vertragsärzten berechtigt und auch verpflichtet. In der Regel nehmen diese Prüfungen ihren Anfang mit einer statistischen Prüfung von Zeitprofilen oder auf Überschneidungen der Patientenklientel verschiedener Praxen. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob eine durch die Überschreitung von Tageszeitprofilen eingeleitete Abrechnungsprüfung und in der Folge gestellte Honorarrückforderung rechtmäßig ist, wenn sie über die Frage der initial festgestellten Zeitprofilüberschreitung hinausgeht und andere Abrechnungsvoraussetzungen geprüft werden (Urteil vom 28.05.2025, Az. L 5 KA 2276/24).