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VertragsarztrechtFehlende Dokumentation kann Honorar kosten – KV fordert knapp 150.000 Euro Honorar zurück!

11.08.2026
Ausgabe 3/2026
3 min. Lesedauer

Die KVen sind durch § 106a SGB V zur Durchführung von Plausibilitätsprüfungen der Abrechnungen von Vertragsärzten berechtigt und auch verpflichtet. In der Regel nehmen diese Prüfungen ihren Anfang mit einer statistischen Prüfung von Zeitprofilen oder auf Überschneidungen der Patientenklientel verschiedener Praxen. Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hatte sich nun mit der Frage zu befassen, ob eine durch die Überschreitung von Tageszeitprofilen eingeleitete Abrechnungsprüfung und in der Folge gestellte Honorarrückforderung rechtmäßig ist, wenn sie über die Frage der initial festgestellten Zeitprofilüberschreitung hinausgeht und andere Abrechnungsvoraussetzungen geprüft werden (Urteil vom 28.05.2025, Az. L 5 KA 2276/24).

S3-Leitlinie ProstatakarzinomWichtige Neuerungen bei Diagnostik und Therapie

11.08.2026
Ausgabe 3/2026
2 min. Lesedauer

In ihrer Version 8.1 aus dem August 2025 hat die S3-Leitlinie Prostatakarzinom umfassende Aktualisierungen erfahren. Die Zahl der Modifikationen, aber auch die der vollständig neuen Empfehlungen in der revidierten Leitlinie ist hoch. Wesentliche Neuerungen betreffen das neue Kapitel 4, in dem die bisherigen Kapitel zur Früherkennung, Diagnostik und Stadieneinteilung zusammengeführt wurden. Einem Paradigmenwechsel gleich kommt, dass die digital-rektale Untersuchung der Prostata (DRU) ausdrücklich nicht mehr empfohlen wird.

BiopharmazeutikaBiologika und Biosimilars: (Neue) Regelungen des 
G-BA zur Austauschbarkeit seit 01.04.2026 in Kraft

22.04.2026
Ausgabe 2/2026
5 min. Lesedauer

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 beschlossen, einen neuen § 40c in Abschnitt M mit dem Titel „Hinweise zur Austauschbarkeit von biologischen Referenzarzneimitteln durch Apotheken nach § 129 Abs. 1a S. 5 SGB V (Fertigarzneimittel)“ in die Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) einzufügen. Der Beschluss des G-BA ist inzwischen im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und am 01.04.2026 in Kraft getreten. Die Regelungen definieren die Voraussetzungen, unter denen Apotheken ein ärztlich verordnetes Biologikum durch ein preisgünstiges Produkt ersetzen können bzw. müssen.