GerichtsurteilApprobationsentzug wegen medizinisch sinnloser Stoßwellentherapien durch Gericht bestätigt
Einem Urologen war seitens der zuständigen Behörde der Bezirksregierung die Approbation entzogen worden, nachdem er medizinisch nicht indizierte Stoßwellentherapien bei seinen Patienten vorgenommen und diese privatärztlich abgerechnet hatte. Im Gerichtsverfahren wurde der Approbationsentzug bestätigt (Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 22.08.2024, Az. 7 K 2764/22).